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  • 29.04.2024 · Nachricht · Zulegung

    Vermögen einer Stiftung geht auf zwei Stiftungen über – was gilt hier rechtlich?

    | Ein Leser fragt: Was gilt rechtlich, wenn die Stiftung A untergeht und 50 Prozent des Vermögens auf Stiftung B und 50 Prozent auf Stiftung C übergehen soll? Gilt dann wie bei der Mitunternehmerschaft die Gesamtrechtsnachfolge? Rechtsanwältin Tina Bieniek antwortet. |